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BERLIN-GESANG | Individuelles Coaching und Unterricht für Singer-Songwriter, Sänger und Musiker aus Rock, Pop, Musical, Jazz
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Unser Angebot:
Gesangsunterricht
Klavierunterricht
Gitarrenunterricht
Bassunterricht
Schlagzeugunterricht
Vocal Percussion / Beatboxunterricht

Songwriting / Kompositionsunterricht
Songinterpretation / Präsentation
Kreativwerkstatt
Aufnahmetechnik
Musiktheorie / Gehörbildung
Beratung in Vertragsrecht

Vorbereitung auf Vorsingen und Aufnahmeprüfung

Bühnencoaching / Bühnenpräsenz
Bandcoaching / Chorcoaching
Studiocoaching
Workshops



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AGBs


Unterrichtszeit
Sofern nichts anderes mit dem individuellen Lehrer abgesprochen ist, beträgt die Unterrichtszeit 60 Minuten. Diese enthalten jedoch die Zeit, die der Schülerwechsel und die Absprache neuer Termine einnimmt. Die Netto-Unterrichtszeit beträgt also ca. 55 Minuten.

Terminabsprache
Die Termine werden individuell zwischen Schüler und Fachlehrer abgesprochen.

Absagen
Bei Absagen oder Verschiebung einer vereinbarten Unterrichtsstunde fallen folgende Bearbeitungs-/Ausfallgebühren an:
  • bis eine Woche vorher - kostenlos
  • bis 48 Stunde vorher - 3 € Bearbeitungsgebühr
  • kurzfristiger als 48 h - 50 % des Stundenpreises

Nur für Schüler mit Vertragsbindung
  • Der vereinbarte Monatspreis ist entweder am 01. eines jeden Monats im Voraus auf das Konto des Lehrers zu überweisen oder anteilig in bar zu jeder Unterrichtsstunde mitzubringen.
  • Die Unterrichtsstunden werden in gemeinsamer Absprache disponiert.
  • Können in einem Kalendermonat durch Verschulden des Lehrers nicht alle Unterrichtsstunden disponiert werden so werden die fehlenden Unterrichtsstunde im nächsten Monat nachgeholt oder die Kosten anteilig erstattet.
  • Können in einem Kalendermonat durch Verschulden des Schülers nicht alle Unterrichtsstunden disponiert werden, so können bis zu 2 Unterrichtsstunden in den nächsten Monat übernommen werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Nachholung oder Erstattung der Stunden, es wird jedoch versucht alle Stunden nachzuholen.
  • Bei Ausfall von disponierten Unterrichtsstunden durch Krankheit oder dringenden Anliegen des Lehrers wird Ersatzunterricht angeboten.
  • Bei Ausfall von disponierten Unterrichtsstunden durch Krankheit oder dringende Anliegen des Schülers muss der Schüler den Lehrer min. 48 Stunden vorher darüber in Kenntnis setzen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Ersatzunterricht.
  • Ein Zahlungsrückstand des Unterrichtsentgelts von mehr als einem Monat berechtigt den Lehrer, die Erteilung des Unterrichts bis zur Zahlung zu verweigern. Die Verpflichtung zur Zahlung des Unterrichtsentgelts während dieser Zeit bleibt bestehen.
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